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Datenschutzerklärung

für Websitebetreiber nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

 

Dr. Ingrid Funk

Bertoldstraße 29

79098 Freiburg

<Deutschland>

<Telefon: 0049 761 2170111

<E-Mail: ingridfunk@icloud.com

www.praxisfunk.de

  1. Optional: Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

 

Dr. Ingrid Funk

 

Bertoldstraße 29

79098 Freiburg

<Deutschland>

<Telefon:0049 761 2170111

E-Mail: ingridfunk@icloud.com

 

  1. Allgemeines zur Datenverarbeitung
  1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

  1. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

IV.Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung 
gemäß Art. 28 DS-GVO

 

 

Firma: Ingrid Funk

Name: Ingrid Funk

Straße: Bertoldstraße

PLZ / Ort: 79098 Freiburg

 

- Auftraggeber -

 

und

 

NetBeat GmbH

Goethestrasse 24

93152 Nittendorf

 

- Auftragnehmer in-

 

schließen zur

 

 

 

 

 

nachfolgenden Vertrag über die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin.

1. Allgemeines

  1. (1)
    Die Auftragnehmerin verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage dieses Vertrages.  
  2. (2)
    Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung (von Daten)“ benutzt wird, wird damit allgemein die Verwendung von personenbezogenen Daten ver­standen. Eine Verwendung personenbezogener Daten umfasst insbesondere die Erhe­bung, Speicherung, Übermittlung, Sperrung, Löschung, Anonymisierung, Pseudonymisie­rung, Verschlüsselung oder sonstige Nutzung von Daten.  

2. Gegenstand des Auftrags

  1. (1)
    Der Auftrag des Auftraggebers an die Auftragnehmerin umfasst Leistungen der Bereiche Webhosting, Serverhosting, Serverhousing und Domainregistrierung und -verwaltung im Rahmen der von der Auftragnehmerin angebotenen und in den jeweiligen Leistungsbe­schreibungen und Verträgen konkretisierten Produkte.  
  2. (2)
    Die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden in einem Mitgliedsstaat der Europäi­schen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Es sei denn, eine Übermittlung zwingend notwendiger Daten an Registrierungsstellen in Drittländer ist zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person oder zum Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrages im Interesse der betroffenen Person erforderlich. Diese Übermittlung ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 Satz 1, lit. b und c DS-GVO zulässig. Welche Daten zwingend übermittelt werden ist abhängig von der zuständigen Registrierungsstelle in dem jeweiligen Drittland, um eine Domainregistrierung schnellstmöglich durchführen zu können.  
  3. (3)
    Folgende Datenarten sind Gegenstand der Verarbeitung (Bitte Zutreffendes ankreuzen) 

     Adressdaten
     Mitarbeiterdaten
     Abrechnungsdaten
     Vertragsdaten
     Bankverbindungsdaten
     Stammdaten
     Bestelldaten
     Nutzungsdaten
     E-Mail-Nachrichten
  4. (4)
    Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen (Bitte Zutreffendes ankreuzen) 

     Kunden
     Interessenten
     Nutzer
     Geschäftspartner
     Lieferanten
     Mitglieder
     Mitarbeiter
     Dienstleister
     Bewerber
     Praktikanten

 

 

3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

    1. (1)
      Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich.  
    2. (2)
      Der Auftraggeber ist berechtigt sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der bei der Auftragnehmerin getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Ergebnis in geeigneter Weise zu dokumentieren.  
    3. (3)
      Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Daten­verarbeitung schriftlich zu erteilen. Es obliegt dem Auftraggeber, Daten vor Beendigung des Vertrages umzuziehen beziehungsweise eine Sicherungskopie anzufertigen. Der Auf­traggeber hat selbst Zugriff auf seine Daten, insofern trifft die Auftragnehmerin keine Pflicht zur Herausgabe. Die Obliegenheit des Auftraggebers zur Datensicherung während der Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.  
    4. (4)
      Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge und Weisungen schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen.  
    5. (5)
      Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen schriftlich benennen. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich mitteilen.  
    6. (6)
      Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.  
    7. (7)
      Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der Auftragnehmerin vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.  
    8. (8)
      Dem Auftraggeber obliegen die aus Art. 33, 34 DS-GVO resultierenden Informationspflich­ten. Im Rahmen der Übermittlung an Drittländer hat der Auftraggeber die betroffene Person in verständlicher Form über den konkreten Zweck der Datenübermittlung, die genauen Kategorien der zu übermittelnden Daten, der Kategorien der Empfänger, das Fehlen eines angemessenen Datenschutzniveaus (Aufklärung über fehlenden Angemessenheitsbeschluss, Fehlen geeigneter Garantien) und mögliche Risiken  zu informieren .  

4. Pflichten der Auftragnehmerin

  1. (1)
    Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers, sofern sie nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO). Soweit einzelne Weisungen den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang übersteigen, sind die dadurch begründeten Kosten vom Auftraggeber zu tragen.  
  2. (2)
    Die Auftragnehmerin bestätigt, dass sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten i.S.d. Art. 35 ff. DSGVO bestellt hat und wird diesen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail oder Webseite) benennen.  
  3. (3)
    Die Auftragnehmerin verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.  
  4. (4)
    Die Auftragnehmerin sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Sie sichert zu, dass die für den Auftraggeber verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.  
  5. (5)
    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf die Auftragnehmerin nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen.  
  6. (6)
    Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung(en) solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.  
  7. (7)
    Die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber unverzüglich Störungen, Verstöße der Auftragnehmerin oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Auftraggebers nach Art. 33 und Art. 34 DS-GVO. Die Auftragnehmerin sichert zu, den Auftraggeber erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DS-GVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DS-GVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DS-GVO für den Auftraggeber darf die Auftragnehmerin nur nach vorheriger Weisung durchführen.  
  8. (8)
    Die Auftragnehmerin kann dem Auftraggeber Person(en) benennen, die zum Empfang von Weisungen des Auftraggebers berechtigt sind.  
  9. (9)
    Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendi­gung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO).  

5. Unterauftragsverhältnisse, weitere Auftragsdatenverarbeiter

  1. (1)
    Die Auftragnehmerin kann die Dienste weiterer Auftragsdatenverarbeiter in Anspruch nehmen. Dies geschieht ausschließlich zur Erfüllung der vertraglilchen Pflichten der Auftragnehmerin. Der Aufraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden (Art. 28 Abs. 2 DS-GVO). Die Aufragnehmerin sichert zu, den Aufraggeber über die Beautragung von weiteren Auftragsdatenverarbeitern umfassend zu informieren. Die Auftragnehmerin trägt dafür Sorge, dass sie den Auftragsdatenverarbeiter unter besonderer Berücksicht­gung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maß­nahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO sorgfältg auswählt. 
    Bisher sind keine Auftragsdatenverarbeiter für die Auftragnehmerin tätig.  
  2. (2)
    Der Vertrag mit dem Auftragsdatenverarbeiter muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DS-GVO).  
  3. (3)
    Die Weiterleitung von Daten an den Auftragsdatenverarbeiter ist erst zulässig, wenn dieser die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.  
  4. (4)
    Erteilt die Auftragnehmerin Aufträge an Auftragsdatenverarbeiter, so obliegt es der Auftragnehmerin, seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag dem Auftragsdatenverarbeiterzu übertragen.  
  5. (5)
    Die Auftragnehmerin informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Auftragsdatenverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderun­gen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DS-GVO).  
  6. (6)
    Eine Beauftragung von Auftragsdatenverarbeitern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.  

6. Kontrollbefugnisse

  1. (1)
    Die Auftragnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber - grundsätzlich nach Terminvereinbarung - berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte zu kontrollie­ren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor Ort (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. H DS-GVO). 
  2. (2)
    Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirkt.  
  3. (3)
    Etwaige durch die Wahrnehmung von Kontrollrechten der Auftragnehmerin entstehende Aufwendungen sind durch den Auftraggeber zu erstatten.  

7. Wahrung von Betroffenenrechten

  1. (1)
    Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch den Auftraggeber, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Auftraggebers hat die Auftragnehmerin im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Auftraggeber soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DSGVO).  
  2. (2)
    Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin entstehen, bleiben unberührt.  

 

8. Löschung und Rückgabe von Daten, Beendigung des Auftrags (Art. 28 Abs. 3 Satz2 lit. g DS-GVO )

  1. (1)
    Überlassene Datenträger und Datensätze verbleiben im Eigentum des Auftraggebers.  
  2. (2)
    Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber jedoch spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung hat die Auftragnehmerin sämtliche in ihren Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbei­tungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände (wie auch hiervon gefertigte Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO). Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial.  
  3. (3)
    Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.  
  4. (4)
    Die Auftragnehmerin kann Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungs­fristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Alternativ kann sie diese zu ihrer Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.  

 

9. Technische und organisatorische Maßnahmen

Siehe Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO".

 

10. Geheimhaltungspflichten

  1. (1)
    Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Infor­mationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.  
  2. (2)
    Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nach­weisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.  

11. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages und Kundenverhältnis­ses. Sollten Leistungen auch noch nach Beendigung des Hauptvertrages erbracht werden, gelten die Regelungen dieser Vereinbarung auch für diese weitere Leistungserbringung für die gesamte Dauer der tatsächlichen Kooperation fort.

 

12. Schlussbestimmungen

  1. (1)
    Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.  
  2. (2)
    Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektroni­sches Format erforderlich.  
  3. (3)
    Sollte das Eigentum des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber un­verzüglich zu informieren. Die Auftragnehmerin wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.  
  4. (4)
    Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. §273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. 
  5. (5)
    Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.  
  6. (6)
    Änderungen und Ergänzungen am Vertragstext außerhalb der zu Ziffer 2 möglichen ergän­zenden Angaben sind unwirksam.  

 

 

 

  1. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt
  1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

 

Es ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

  1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  1. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

4.Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

  1. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Meldung an Frau Dr. Funk

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

  1. Rechte der betroffenen Person

Die folgende Auflistung umfasst alle Rechte der Betroffenen nach der DSGVO. Rechte, die für die eigene Webseite keine Relevanz haben, müssen nicht genannt werden. Insoweit kann die Auflistung gekürzt werden.

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

  1. Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

  1. Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

  1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

  1. Recht auf Löschung
  1. Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  1. Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

  1. Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  1. Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

  1. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  1. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  1. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

  1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

 


Eingerichtet 4-Oct-2000, letzte Aktualisierung  19-Jun-2018
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